Lohnsteuer-Jahresausgleich

Lohnsteuer-Jahresausgleich
m
возмещение излишне удержанного в течение года налога на заработную плату

Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. . 2001.

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  • Lohnsteuer-Jahresausgleich — steuerliches Verfahren mit dem Zweck, die Arbeitnehmer nicht schlechter zu stellen als die zu veranlagenden Einkommensteuerpflichtigen; die im Laufe eines Kalenderjahres zu viel einbehaltene ⇡ Lohnsteuer wird erstattet. § 46 II Nr. 8 EStG… …   Lexikon der Economics

  • Lohnsteuer — die bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit durch Abzug vom Arbeitslohn erhobene ⇡ Einkommensteuer. I. Rechtsgrundlagen:§§ 19, 19a, 38–42f EStG; Lohnsteuer Durchführungs VO (LStDV), Lohnsteuer Richtlinien (LStR) und ⇡ Lohnsteuertabellen.… …   Lexikon der Economics

  • Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren — I. Begriff:Das L. E. ist ein Teil des Lohnsteuer (abzug)verfahrens (⇡ Lohnsteuer), durch das der Bezieher der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit das Recht erhält, unter bestimmten Voraussetzungen einen Freibetrag auf der ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Lohnsteuer (Österreich) — Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer und wird für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit EStG durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Ein Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger… …   Deutsch Wikipedia

  • Jahresausgleich — Jah|res|aus|gleich 〈m. 1; kurz für〉 Lohnsteuerjahresausgleich * * * Jah|res|aus|gleich, der (Steuerw.): vom Finanzamt vorgenommene Berechnung der für das ganze Jahr zu zahlenden Lohnsteuer u. Erstattung von [infolge wechselnden Monatslohns] zu… …   Universal-Lexikon

  • Lohnsteuerkarte — zur Berechnung der Lohnsteuer (⇡ Lohnsteuerberechnung, ⇡ Lohnsteuer) ausgestellte amtliche Urkunde. I. Ausschreibung:Durch die Gemeinden aufgrund von Urlisten oder Einwohnerkarteien für jeden Arbeitnehmer, der am Zeitpunkt der ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Arbeitgeber — I. Begriff:A. ist jeder, der einen ⇡ Arbeitnehmer beschäftigt. Wer A. ist, bestimmt sich danach, mit wem der ⇡ Arbeitsvertrag geschlossen wurde. A. kann auch eine juristische Person sein. Unter besonderen arbeitsvertraglichen Verhältnissen, in… …   Lexikon der Economics

  • Steuererklärung — Steu|er|er|klä|rung [ ʃtɔy̮ɐ|ɛɐ̯klɛ:rʊŋ], die; , en: Gesamtheit der Angaben zum Einkommen jedes Einzelnen, die das Finanzamt benötigt, um die Höhe der Steuer festsetzen zu können: ich muss noch meine Steuererklärung machen und sie dann beim… …   Universal-Lexikon

  • Kirchensteuer — eine zur Deckung des allgemeinen Kirchenbedarfs von steuerberechtigten Religionsgemeinschaften erhobene Steuer. 1. Höhe und Bemessungsgrundlage: In den einzelnen Bundesländern verschieden; i.d.R. besteht die K. in einem Prozentsatz der ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Kindergrundfreibetrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Kinder …   Deutsch Wikipedia

  • Aufrechnung — I. Allgemein:Wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender Forderungen durch Verrechnung. Wenn zwei Personen einander gleichartige Leistungen schulden, kann jeder Teil (⇡ Schuldner) mit seiner Gegenforderung gegen die Forderung… …   Lexikon der Economics


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